Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Auslandskrankenversicherung in folgenden Fällen:
- Für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen
- Für verordnete Arznei- und Verbandmittel
- Für verordnete Heil- und Hilfsmittel
- Für schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen
- Für stationäre Krankenhausaufenthalte – alternativ 30 € Krankenhaustagegeld
- Bei stationären Aufenthalten von Kindern für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus
- Für Such-, Rettungs- und Bergungskosten
- Für medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte
Ist ein Rücktransport in der Jahres-Reisekrankenversicherung mitversichert?
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt den Krankenrücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Auch die Kosten für den Rücktransport Ihrer Begleitperson übernimmt die Auslandskrankenversicherung. Vorausgesetzt, die Begleitperson ist mitversichert.
Damit Sie rundum abgesichert sind, enthält die Jahres-Auslandskrankenversicherung der DKV umfangreiche Assistanceleistungen. Im Todesfall etwa kümmert sich ein Dienstleister der Auslandskrankenversicherung um den Rücktransport des Leichnams. Statt einer Überführung kann auch die Bestattung im Ausland organisiert werden.
Ist eine Zahnbehandlung inbegriffen?
Ja, auch Zahnbehandlungen sind in dieser Auslandskrankenversicherung mitversichert. Damit die Versicherung zahlt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Heilbehandlung muss aus medizinischer Sicht notwendig sein.
- Ziel der Zahnbehandlung muss es sein, die Schmerzen zu stillen und den Zahn zu konservieren.
Speziell für Zahnersatz gilt weiterhin:
- Es muss sich um ein einfaches Provisorium handeln.
- Oder bestehender Zahnersatz wird repariert.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, zahlt Ihre Auslandskrankenversicherung die Zahnbehandlung zu 100 %.