Bei Hunden gilt das Prinzip der Gefährdungshaftung (§ 833 BGB). Danach haften Sie als Halter für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Und zwar unbegrenzt – auch ohne eigenes Verschulden.
Reißt Bello beim Spielen ein Loch ins Hosenbein des Nachbarskinds, hält sich der Schaden noch in Grenzen. Anders sieht es aus, wenn er über den Gartenzaun springt, auf die Straße rennt und einen Auffahrunfall verursacht. Eine Katastrophe – für Sie als Hundehalter auch finanziell. Besonders, wenn Menschen schwer verletzt werden. In solchen Fällen greift die Hundehaftpflichtversicherung. Deshalb ist sie für jeden Hundehalter unverzichtbar.