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Hundehalterhaftpflichtversicherung
z.B. ab 8,18 EUR / Monat

 

Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Sie haften für Ihren Hund

z.B. ab 8,18 EUR / Monat

 

Angebot anfordern

Die Vorteile der ERGO Hundehalter-Haftpflichtversicherung
  • Bis zu 50 Mio. € Schutz bei Schäden durch Ihren Hund – weltweit
  • „Haus & Gassi“-Schutz: Forderungsausfalldeckung für Tierarztkosten bis 1.500 € und für Mietsachschäden auf Reisen
  • Mengennachlass ab 25 % schon bei 2 Hunden

Ein Schaden ist schnell passiert und kann sehr teuer werden. Als Besitzer haften Sie für alles, was Ihr Hund anrichtet. Auch ohne eigenes Verschulden. Wichtig ist daher Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Das bietet Ihnen die ERGO Hundehalter-Haftpflichtversicherung – wahlweise in Höhe von 5, 10 oder 50 Mio. €.

Leistungen der ERGO Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Wählen Sie zwischen 5, 10 oder sogar 50 Mio. € Versicherungssumme. Und bezahlen Sie nur den Schutz, den Sie benötigen.

Schutz vor finanziellen Folgen: Berechtigte Schadensersatzansprüche werden übernommen und bezahlt, unberechtigte für Sie abgewehrt.

Kosten für Schadensabwicklung und Rechtsverteidigung: Im vereinbarten Umfang übernimmt ERGO die Kosten der gesamten Schadensabwicklung. Auch die der Rechtsverteidigung, falls nötig.

Deckakt: Ansprüche gegen Sie als Hundehalter bei einem ungewollten Deckakt des Tieres werden übernommen.

Welpenschutz: Automatisch bis 12 Monate mitversichert sind Welpen des versicherten Elterntiers.

Optional
Baustein „Haus & Gassi“: Zusätzlich abgedeckt sind Schäden, die Ihr Hund am Mobiliar in Hotels, Ferienwohnungen oder Schiffskabinen verursacht – und das weltweit. Ebenso die Erstattung von Tierarztkosten und die Tierbestattung, falls Ihr Hund von einem fremden Hund verletzt wird, dessen Besitzer unbekannt ist oder nicht zahlen kann.
Alle Leistungen
Leistungen Hundehalter-Haftpflicht Hundehalter-Haftpflicht mit Baustein "Haus & Gassi"
Forderungsausfall für Tierarztkosten bis 1.500 €
- 
Mietsachschäden auf Reisen

Mietsachschäden an Gebäudebestandteilen

Auslandsschutz weltweit

Hundewelpen des versicherten Elterntiers sind bis zum Alter von 12 Monaten mitversichert

Teilnahme an Hundeschauen, Hunderennen und Turnieren

Schäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt


Kurzinfo Hundehalterhaftpflicht
Für alle Hundehalter

Egal, wie brav Ihr Hund ist: Ein Moment reicht, um großen Schaden anzurichten. Etwa einen Unfall mit hohen Sach- und Personenschäden. Auch ohne eigenes Verschulden tragen Sie die volle Verantwortung. Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist daher in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.
Für Hundehalter, die sicher unterwegs sein wollen

Wird Ihr Hund von einem anderen Hund verletzt und der Versicherer von dessen Halter übernimmt den Schaden, wird Ihr Mitverschulden aus der Gefährdungshaftung meist angerechnet. Dadurch bleiben Sie eventuell auf einem Teil Ihrer Tierarztrechnung sitzen. Diesen Teil übernimmt dann ERGO im Baustein „Haus & Gassi“.
Für Halter mehrerer Hunde

Bei 2 oder mehr Hunden kann auch mehr passieren. Wer sie versichert, wird bei ERGO belohnt: Schon ab dem zweiten Hund erhalten Sie 25 % Nachlass auf Ihren Beitrag. Bei jedem zusätzlichen Hund reduziert sich der Beitrag weiter. Auch praktisch: Welpen bis 12 Monate sind kostenlos mitversichert.
Was auch immer passiert: Ihnen passiert finanziell nichts.

Die ERGO Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko bei:

  • Personenschäden, z. B. Schädigung von Gesundheit oder sogar Tod
  • Sachschäden, z. B. Zerstörung fremden Eigentums
  • Vermögensschäden, z. B. bei Verdienstausfall
  • Am wichtigsten für jeden Hundehalter ist eine Hundehaftpflicht. Denn obwohl die meisten Hunde ungefährlich sind, gilt: Auch mit dem wohlerzogensten Hund kann irgendwann sein Instinkt durchgehen. Dann ist ein Schaden schnell passiert – und der kann in die Millionen gehen. Mit einer Haftpflicht für den Hund bleiben Sie trotzdem nicht auf den Kosten sitzen.
  • Bei Hunden gilt das Prinzip der Gefährdungshaftung (§ 833 BGB). Danach haften Sie als Halter für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Und zwar unbegrenzt – auch ohne eigenes Verschulden. 

    Reißt Bello beim Spielen ein Loch ins Hosenbein des Nachbarskinds, hält sich der Schaden noch in Grenzen. Anders sieht es aus, wenn er über den Gartenzaun springt, auf die Straße rennt und einen Auffahrunfall verursacht. Eine Katastrophe – für Sie als Hundehalter auch finanziell. Besonders, wenn Menschen schwer verletzt werden. In solchen Fällen greift die Hundehaftpflichtversicherung. Deshalb ist sie für jeden Hundehalter unverzichtbar.
  • Sie als Hundehalter tragen auch ohne eigenes Verschulden die volle Verantwortung. Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist deshalb in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben, z. B. in:

    • Berlin
    • Hamburg
    • Niedersachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    In anderen Bundesländern gilt die Versicherungspflicht nicht pauschal. Vielmehr müssen Hundehalter dort nur bestimmte Rassen versichern. Diese Regelung gilt in:

    • Baden-Württemberg
    • Brandenburg
    • Hessen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen

    In den übrigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung keine Pflicht. Trotzdem ist es wichtig, mögliche Schäden in ausreichender Höhe abzusichern.

  • In der Hundehaftpflicht sollten Schäden von mindestens 5 Mio. € abgedeckt sein. Bei der ERGO Hundehalter-Haftpflichtversicherung wählen Sie zwischen diesen 3 Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden:

    • 5 Mio. €
    • 10 Mio. €
    • 50 Mio. €
  • Eine Hundehaftpflicht sichert Sie in diesen Kategorien ab:

    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Vermögensschäden

    Die ERGO Hundehalter-Haftpflichtversicherung prüft außerdem, ob Sie Dritten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sind und wenn ja, in welcher Höhe. Berechtigte Schadensersatzansprüche übernimmt und bezahlt ERGO für Sie. Unberechtigte wehrt ERGO für Sie ab. Außerdem trägt ERGO die Anwaltskosten sowie die Kosten, die durch die Abwicklung des Schadens entstehen. Bei einem ungewollten Deckakt des Hundes übernimmt ERGO die Ansprüche gegen Sie. 

    Praktisch: Sie halten zusätzlich zum Elterntier einen von dessen Welpen – oder mehrere? Diese Welpen sind automatisch mitversichert, bis sie 12 Monate alt sind.

  • Ergänzen Sie Ihren Schutz mit dem weltweit gültigen Zusatzbaustein „Haus & Gassi“. Damit sichern Sie einerseits zusätzliche Schäden durch Ihren Hund ab. Etwa, wenn er in Hotels, Ferienwohnungen oder Schiffskabinen die Einrichtung beschädigt.

    Andererseits sind Sie abgesichert, wenn Ihr Hund von einem fremden Hund verletzt wird, dessen Besitzer unbekannt ist oder nicht zahlen kann. ERGO übernimmt dann die Kosten für die tierärztliche Behandlung bzw. schlimmstenfalls für die Bestattung des Hundes.
  • Neben der Tierhaftpflichtversicherung für Hunde gibt es bei ERGO auch eine Pferdehaftpflicht. Diese sichert Pferde, Ponys, Esel und Maultiere ab.
  • Ja, bei der ERGO Hundehalter-Haftpflichtversicherung können Sie 150 € Selbstbeteiligung für Sachschäden vereinbaren. Das lohnt sich, denn dadurch wird Ihr Beitrag günstiger.
  • Bei ERGO profitieren Sie ab dem zweiten Hund von 25 % Rabatt. Je mehr Hunde Sie versichern, desto höher wird der Rabatt.

    Handelt es sich bei Ihrem zweiten Hund um einen Welpen des ersten, gilt: Der Welpe des versicherten Elterntiers ist in seinem ersten Lebensjahr automatisch mitversichert – kostenlos.
  • Grundsätzlich ja: Schmerzensgeld fällt in die Kategorie Personenschäden. Und die sind von der ERGO Hundehalter-Haftpflichtversicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt. Verletzt Ihr Hund also jemand anderen und dieser hat Anspruch auf Schmerzensgeld, zahlt ERGO.
  • Nicht in der Haftpflicht für den Hund versichert sind z. B.:

    • Vorsätzlich von Ihnen verursachte Schäden
    • Schäden, die Sie selbst erleiden
    • Schäden, die Ihr Hund Ihren mitversicherten Angehörigen zufügt
  • In der Hundehaftpflichtversicherung ist nicht festgelegt, dass Sie Ihren Hund immer an der Leine führen müssen. Der Leinenzwang ist also keine grundsätzliche Voraussetzung dafür, Versicherungsleistungen zu erhalten. 

    Achtung: Trotzdem müssen Sie sich natürlich in Gegenden, in denen Leinenzwang herrscht, an diese Regelung halten.
  • Die Kosten für Ihre Hundehalter-Haftpflichtversicherung hängen von mehreren Faktoren ab. Ihr Beitrag könnte so aussehen wie in diesem Berechnungsbeispiel:

    Berechnungsbeispiel
     
    Haftpflichtversicherung für Hundehalter
    8,23 €
    Zusatzbaustein „Haus & Gassi“
    + 1,31 €
    Nachlässe: Selbstbeteiligung für Sachschäden mit 150 €
    - 1,91 €
    Vertragsdauer 5 Jahre
    - 0,76 €
    Monatsbeitrag ohne Versicherungssteuer
    6,71 €
    Monatlicher Gesamtbeitrag*
    8,18 €

     

    * Das liegt der Hundehalter-Haftpflichtversicherung zugrunde: 10 Mio. € Versicherungssumme pauschal, 150 € Selbstbeteiligung für Sachschäden. Zahlungsweise monatlich, Vertragsdauer 5 Jahre, Versicherungssteuer von zurzeit 19 %. Inklusive Zusatzbaustein „Haus & Gassi“.

  • Nur wenn Sie Ihre Hunde zu privaten Zwecken züchten, können Sie die ERGO Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Züchten Sie zu gewerblichen Zwecken, sind Sie nicht abgesichert. Auch landwirtschaftliche Hundehaltung fällt nicht unter den Versicherungsschutz von ERGO.

    Für private Züchter interessant: Bei ERGO ist Folgendes in der Tierhaftpflicht für Hunde abgedeckt:

    • Das Halten von Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von 12 Monaten, sofern sich die Tiere bis dahin in Ihrem Besitz befinden
    • Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
    • Schäden aus der Teilnahme an Hundeschauen und Rennen sowie aus dem entsprechenden Training
  • Unter einer Zwingerhaftpflichtversicherung versteht man eine Haftpflicht für gewerbliche Hundezüchter, in der mehrere Hunde versichert sind. Achtung: Gewerbliche Züchter können sich nicht in der ERGO Hundehalter-Haftpflichtversicherung versichern.

    Als privater Hundehalter dagegen können Sie mehrere Hunde in der ERGO Hundehalter-Haftpflichtversicherung versichern. Sie profitieren dann sogar von einem Nachlass von 25 % für den zweiten und von weiteren Nachlässen für jeden zusätzlichen Hund.
  • Nein, leider nicht. Für Listenhunde bzw. Kampfhunde bietet ERGO keine Hundehaftpflicht an. Denn diese Hunde gelten aufgrund ihrer Rassenmerkmale als besonders gefährlich. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind diese Listenhunde:

    • American Staffordshire Terrier
    • Bandog
    • Bordeauxdogge
    • Bullmastiff
    • Bullterrier
    • Dogo Argentino
    • Fila Brasileiro
    • Kangal
    • Kaukasischer Owtscharka
    • Mastiff
    • Mastín Español
    • Mastino Napolitano
    • Perro de Presa
    • Pitbull Terrier
    • Rottweiler
    • Staffordshire Bullterrier
    • Shar-Pei
    • Tosa Inu
    • Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden
  • Mit dem Baustein „Haus & Gassi“ zahlt Ihre Hundehaftpflichtversicherung von ERGO einen Teil der Tierarztkosten für Ihren Hund: Angenommen, Ihr Hund wird von einem fremden Hund verletzt und der Versicherer des anderen Hundehalters übernimmt den Schaden. In so einem Fall wird Ihr Mitverschulden aus der Gefährdungshaftung meist angerechnet. Das bedeutet, Sie bleiben wahrscheinlich auf einem Teil Ihrer Tierarztkosten sitzen. Dann zahlt ERGO den vom anderen Versicherer nicht übernommenen Teil Ihrer Rechnung.

    Beruhigend: In solchen Fällen zahlt ERGO auch für die Einschläferung und Bestattung, falls die Verletzungen sehr schwer sind. Die Versicherung übernimmt dann Kosten bis insgesamt 1.500 €.

    Andere Tierarztkosten, z. B. bei Krankheiten oder Unfällen, sind in der Tierhaftpflichtversicherung für den Hund nicht abgesichert. Dafür benötigen Sie eine Hundekrankenversicherung.

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Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.