Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht brauchen Sie in diesen Fällen:
- Als Vermieter einer Immobilie
- Wenn Sie nicht selbst in Ihrer Immobilie wohnen
- Als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks
Denn Sie haften, wenn Ihren Mietern, Besuchern oder Passanten auf Ihrem Grund und Boden etwas passiert.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht müssen Sie als Eigentümer des vermieteten Hauses bzw. der Wohnung oder des unbebauten Grundstücks abschließen. In Mehrfamilienhäusern mit mehreren vermieteten Eigentumswohnungen kann auch die Eigentümergemeinschaft die Versicherung abschließen.
Übrigens: Wenn Sie Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnen, sind Sie i. d. R. in der privaten Haftpflichtversicherung ausreichend abgesichert. Unbebaute Grundstücke bis 5.000 qm sind mitversichert. In diesen Fällen brauchen Sie also keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Auch dann nicht, wenn Sie Zimmer untervermieten. Vermieten Sie Haus oder Wohnung nur ab und zu, z. B. als Ferienhaus bzw. -wohnung, brauchen Sie die Versicherung auch nicht.