Menü Menü

Telefon

Kontakt­formular

Anfahrtsskizze

Schaden melden

WhatsApp

Telefonischer Kontakt

Rufen Sie uns gerne an.

Telefon:

0151/23448871

Mobil:

0151/23448871

Ger­ne ru­fen wir Sie kos­ten­los zu­rück:

Ich bitte um Rückruf
Kontaktformular

Wir beantworten Ihre Fragen:

E-Mail schreiben
Anfahrt

Lassen Sie sich persönlich vor Ort beraten:

Anfahrt
Schaden melden

Jetzt ganz einfach Ihren Schaden online melden oder Leistungen beantragen.

Schaden melden
WhatsApp

Bitte beachten Sie unsere WhatsApp-Hinweise.

Jetzt mobil schreiben: Telefonnummer Visitenkarte speichern

Persönliche Daten senden Sie bitte über unser sicheres Kontaktformular.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

 

Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht-Ver­sicherung

Ihr Haus ist vermietet, die Verantwortung bleibt

z.B. ab 7,88 EUR / Monat

 

Angebot anfordern

Die Vorteile der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
  • Bis zu 50 Mio. € Schutz für Eigentümer und Vermieter von Wohneigentum
  • Günstiger Pauschaltarif für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Berechtigte Ansprüche Dritter begleicht ERGO, unberechtigte werden abgewehrt

Als Eigentümer eines vermieteten Wohnhauses haben Sie viele Pflichten. Etwa Winterdienst oder ausreichende Beleuchtung im Treppenhaus. Passiert Ihren Mietern, Besuchern oder Passanten etwas auf Ihrem Grundstück, müssen Sie dafür geradestehen. Mit der ERGO Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen geschützt.

Leistungen der ERGO Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Schutz für Vermieter
Es besteht finanzieller Schutz bei Schadensersatzansprüchen gegen Sie als Vermieter bei Schäden z. B. durch: herabfallende Ziegel oder Schnee, Teich oder Pool, Flüssiggastanks, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 20 km/h oder Kfz bis max. 6 km/h (z. B. Bagger). Versicherungsschutz haben Sie auch für Anlagen rund ums Haus, z. B. als Eigentümer einer privat genutzten Klär-, Sicker- oder Abwassergrube für häusliche Abwässer.

Versicherungssumme
Wählen Sie zwischen 5, 10 oder sogar 50 Mio. € Versicherungssumme. Sie bezahlen nur die Absicherung, die Sie benötigen.

Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Finanzieller Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter (z. B. Mieter, Besucher oder Passanten). Dazu gehören auch Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz sowie Gewässerschäden.

Erneuerbare Energien
Versicherungsschutz für Schäden durch Ihre Photovoltaikanlage. Auch beim Einspeisen von Elektrizität ins Netz des örtlichen Stromanbieters.

Tipp

Gut zu wissen
Als Eigentümer eines selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses sind Sie bereits über Ihre ERGO Privat-Haftpflichtversicherung geschützt. Auch, wenn Sie darin eine Wohneinheit vermieten.

Alle Leistungen
Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern

Schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Versicherungssummen von wahlweise 5, 10 oder 50 Mio. €.

ERGO übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und zahlt bis zur vereinbarten Versicherungssumme, unberechtigte wehrt sie für Sie ab. 

Auch übernimmt sie im vereinbarten Umfang die Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung. 

Versicherungsschutz auch für Anlagen rund ums Haus 

Versicherungsschutz haben Sie beispielsweise als Eigentümer einer privat genutzten Klär-, Sicker-, Abwassergrube für häusliche Abwässer.

Und zusätzlich als Eigentümer von Flüssiggastanks sowie wegen Schäden durch Ihren Swimmingpool, Ihren Teich oder Ihr Biotop.


Für Vermieter wie Ayse und Michael (32)

Ayse und Michael sind aus beruflichen Gründen ins Ausland gezogen. Ihr Reihenhaus in Hagen vermieten sie. Leider ist die Außentreppe marode – ihre Mieterin stürzt und verletzt sich. ERGO prüft die hohen Schadensersatzansprüche wegen Schmerzensgeld und wehrt einen Teil davon erfolgreich ab. Die restlichen 35.000 € werden gezahlt.

Für Erben wie Sascha (45)

Sascha hat viel in die Modernisierung des geerbten Zweifamilienhauses investiert. Bei Sturm wird die neue Photovoltaik-Anlage vom Dach gerissen und verursacht einen Verkehrsunfall. Für die Personen- und Sachschäden im oberen 6-stelligen Bereich könnte Sascha niemals selbst aufkommen. Gut, dass er die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht hat.

Für Hausbesitzer wie Auma (69)

Auma zieht um und vermietet ihr Häuschen mit Teich. Der ist im Lauf der Jahre undicht geworden: In den Keller des Nachbarn dringt Wasser ein. Aumas Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht übernimmt die Kosten für die Schäden beim Nachbarn und für die Schadensabwicklung im vereinbarten Umfang. Falls nötig, auch die der Rechtsverteidigung.

  • Die Antwort auf diese Frage finden Sie im Berechnungsbeispiel. Es zeigt, was bei ERGO eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für eine Immobilie in Privatbesitz kosten kann – ohne gewerbliche Nutzung bzw. Verwaltung. Die Kosten sind davon abhängig, welche Versicherungssumme Sie wählen.

    Berechnungsbeispiel: Haftpflichtversicherung für ein vermietetes Ein- oder Zweifamilienhaus 
    Monatsbeitrag ohne Versicherungssteuer
    7,36 €
    Vertragsdauer 5 Jahre
    -0,74 €
    Monatsbeitrag ohne Versicherungssteuer  6,62 €
    Monatlicher Gesamtbeitrag*  7,88 €

    * Das liegt der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zugrunde: 5 Mio. € Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zahlungsweise monatlich, Vertragsdauer 5 Jahre, Versicherungssteuer von zurzeit 19 %.

  • Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht brauchen Sie in diesen Fällen:

    • Als Vermieter einer Immobilie
    • Wenn Sie nicht selbst in Ihrer Immobilie wohnen
    • Als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks

    Denn Sie haften, wenn Ihren Mietern, Besuchern oder Passanten auf Ihrem Grund und Boden etwas passiert.
     

    Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht müssen Sie als Eigentümer des vermieteten Hauses bzw. der Wohnung oder des unbebauten Grundstücks abschließen. In Mehrfamilienhäusern mit mehreren vermieteten Eigentumswohnungen kann auch die Eigentümergemeinschaft die Versicherung abschließen.
     

    Übrigens: Wenn Sie Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnen, sind Sie i. d. R. in der privaten Haftpflichtversicherung ausreichend abgesichert. Unbebaute Grundstücke bis 5.000 qm sind mitversichert. In diesen Fällen brauchen Sie also keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
     

    Auch dann nicht, wenn Sie Zimmer untervermieten. Vermieten Sie Haus oder Wohnung nur ab und zu, z. B. als Ferienhaus bzw. -wohnung, brauchen Sie die Versicherung auch nicht.

Das könnte Sie auch interessieren

Private Haftpflichtversicherung

Damit das Missgeschick nicht zum Fiasko wird: Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen.

Rechtsschutzversicherung

Hier finden Sie garantiert den passenden Tarif. Z. B. den umfassenden Privat-Rechtsschutz.

Wichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.